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   OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 12 S 141.07   

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https://dejure.org/2007,21684
OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 12 S 141.07 (https://dejure.org/2007,21684)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2007 - 12 S 141.07 (https://dejure.org/2007,21684)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 12 S 141.07 (https://dejure.org/2007,21684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides zur Durchsetzung eines Anschlusszwangs; Durchsetzung eines Anschlusszwangs nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen vom 19. Dezember 2006 in Verbindung mit Tarifstelle 7.1.10 des Gebührenverzeichnisses; ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; BauO Bln § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05

    Kosten für die Beibringung des Gutachtens eines Facharztes für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 12 S 141.07
    Ist die Amtshandlung hingegen - wie hier - als selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt ergangen, ist dessen zusätzliche Überprüfung im Gebührenrechtsstreit nicht angezeigt (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 12 LA 426/05 -, NJW 2007, 454).
  • OVG Thüringen, 18.11.2003 - 3 EO 381/02

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; Verwaltungsprozessrecht; Kosten; aufschiebende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 12 S 141.07
    Die Gebührenforderung stellt eine sofort vollziehbare Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO dar, wobei offen bleiben kann, ob auch eine unselbständige Kostenentscheidung vom Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfasst wäre (vgl. dazu z.B. OVG Koblenz, NVwZ-RR 2004, 157; OVG Weimar, NVwZ-RR 2004, 393; OVG Berlin, NVwZ-RR 1995, 433, 434; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl., § 80 Rn. 61).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2003 - 12 B 10792/03

    Gebührenrecht, Gebühr, Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsprozess,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 12 S 141.07
    Die Gebührenforderung stellt eine sofort vollziehbare Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO dar, wobei offen bleiben kann, ob auch eine unselbständige Kostenentscheidung vom Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfasst wäre (vgl. dazu z.B. OVG Koblenz, NVwZ-RR 2004, 157; OVG Weimar, NVwZ-RR 2004, 393; OVG Berlin, NVwZ-RR 1995, 433, 434; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl., § 80 Rn. 61).
  • OVG Berlin, 13.12.1994 - 2 S 6.94

    Baugenehmigungsantrag; Ablehnung; Gebührenbescheid; Sofortvollzug

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 12 S 141.07
    Die Gebührenforderung stellt eine sofort vollziehbare Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO dar, wobei offen bleiben kann, ob auch eine unselbständige Kostenentscheidung vom Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfasst wäre (vgl. dazu z.B. OVG Koblenz, NVwZ-RR 2004, 157; OVG Weimar, NVwZ-RR 2004, 393; OVG Berlin, NVwZ-RR 1995, 433, 434; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl., § 80 Rn. 61).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 12 M 21.10

    Prozesskostenhilfe; Dienstaufsichtsbeschwerde; Verhalten eines Beamten;

    Im Übrigen unterliegt die die Gebührenpflicht auslösende Amtshandlung, gegen die sich die Antragstellerin hier vorrangig wendet, bei einem Streit um die Rechtmäßigkeit einer Gebühr nur dann einer inzidenten gerichtlichen Kontrolle, wenn sie nicht selbständig angegriffen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2009 - OVG 12 M 57.09 -, juris; Beschluss vom 18. Dezember 2007 - OVG 12 S 141.07 -).
  • VG Magdeburg, 30.09.2015 - 4 A 317/15

    Verwaltungsverfahrenskostenrecht: Gerichtlicher Prüfungsumfang bei

    Ist die Amtshandlung hingegen - wie hier die Zurückweisung des Widerspruchs gegen eine versagte Aufenthaltserlaubnis - als selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt ergangen, ist dessen zusätzliche Überprüfung im Gebührenrechtsstreit nicht angezeigt (vgl. OVG C-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 18.12.2007 - OVG 12 S 141.07 - vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.12.2006 - 12 LA 426/05 -, NJW 2007, 454).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 12 M 57.09

    Gebühren; Widerspruch; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Kostenbescheid;

    Ist die Amtshandlung hingegen - wie hier die Zurückweisung des Widerspruchs gegen eine versagte Aufenthaltserlaubnis - als selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt ergangen, ist dessen zusätzliche Überprüfung im Gebührenrechtsstreit nicht angezeigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - OVG 12 S 141.07 - s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 12 LA 42/05 -, NJW 2007, 454).
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